
Psychotherapie Charta
Basel Land (BL)
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Verordnung über die nichtärztliche Psychotherapie: http://www.baselland.ch/docs/recht/sgs_9/917.0.htm Link zum Gesundheitsgesetz: http://www.baselland.ch/index.htm
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Gesetz & Vorlagen Nr. |
Bewilligungspflicht Selbst. Berufsausübung |
Bewilligungspflicht Unselbst. Berufsausübung |
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SGS 917 // GS 26.597 |
Wer als Psychotherapeut selbständig berufstätig sein will, hat bei der Sanitätsdirektion eine Bewilligung einzuholen. Die Bewilligung berechtigt zur psychotherapeutischen Behandlung von Leidenszuständen, bei denen Psychotherapie fachlich angezeigt ist. Die Bewilligung zur psychotherapeutischen Tätigkeit in selbständiger Berufsausübung wird erteilt, wenn sich der Bewerber ausweist über: d. eine spezielle Ausbildung zum Psychotherapeuten. Diese muss auf einer wissenschaftlich anerkannten Psychotherapie-Methode basieren, deren Wirksamkeit sich über ein breites Anwendungsgebiet erstreckt. Die Ausbildung muss die vertiefte Anwendung der gewählten Methoden auf die eigene Person sowie auf andere Personen unter fachlicher Kontrolle umfassen. Die Fachkommission Psychotherapeuten beurteilt diese Spezialausbildung in qualitativer und quantitativer Hinsicht und berücksichtigt dabei die formulierten Ausbildungsanforderungen der entsprechenden Fachrichtungen. 2 Voraussetzung der Bewilligungserteilung ist ausserdem, dass der Bewerber einen unbescholtenen Leumund geniesst und an keinem mit der Ausübung des Berufes unvereinbaren physischen oder psychischen Mangel leidet.
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