
Psychotherapie Charta
Gesetzgebungsverfahren
Ende Mai 2011
BAG lädt zu einer Orientierungsveranstaltung zur provisorischen Akkreditierung ein
Am 28. Juni 2011 wird eine Infomationsveranstaltung zur provisorischen Akkreditierung stattfinden.
18. März 2011
Psychologieberufegesetz (PsyG) vom Bundesparlament verabschiedet
In einer Schlussabstimmung stimmten beide Räte dem PsyG zu. Abzuwarten ist noch eine Referendumsfrist. Es ist angesichts der klaren politischen Mehrheitsverhältnisse jedoch unwahrscheinlich, dass das Referendum ergriffen und damit eine Volksabstimmung erzwungen wird. Vorgesehener Zeitpunkt für das Inkrafttreten des Gesetzes ist der 1.1.2013. Bis dahin wird der Bundesrat die Verordnung zur Umsetzung des Gesetzes erlassen.
Insbesondere folgende Aspekte wird er beschliessen müssen:
- Zusammensetzung der Psychologieberufekommission
- Verfahren zur provisorischen Akkreditierung von Weiterbildungsgängen in Psychotherapie und Erstellung einer Liste provisorisch anerkannter Curricula (gültig ab Inkraftsetzung des PsyG für maximal 5 Jahre)
- Verfahren für das ordentliche Akkreditierungsverfahren.
9. März 2011
Beratung des PsyG im Nationalrat
Auch im Nationalrat waren die Minderheitsanträge zum Zugang zur Weiterbildung in Psychotherapie (von den Grünen eingebracht) und zu besseren Übergangsbestimmungen (von der SP und Grünen eingebracht) chancenlos. Er übernahm grossmehrheitlich die Vorlage des Ständerates.
| Medienmitteilung v. 9.3.2011 zum PsyG 226.32 KB |
18. November 2010
Anhörung der Charta zum PsyG in der WBK des NR
Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates führte zum Auftakt ihrer Beratungen ein weiteres Hearing durch, zu welchem die Charta und die FSP eingeladen waren. Franz Brander und Peter Schulthess brachten die gemeinsam mit dem ASPV erarbeiteten Positionen ein und unterbreiteten Wünsche für Änderungen der Vorlage. Diese betrafen in erster Linie den Zugang zur Weiterbildung in Psychotherapie und ausserdem verbesserte Übergangsbestimmungen.
15. Juni 2010
Beratung des PsyG im Ständerat
In der Beratung des PsyG folgte der Ständerat weitgehend der Vorlage des Bundesrates, fügte aber einen weiteren schützenswerten Psychologieberuf ein: Gesundheitspsychologe/in.
Minderheitsanträge, welche für die Psychotherapie einen offneren Zugang (auch von anderen Sozial- und Humanwissenschaften als der Psychologie her, bei entsprechender Ergänzung des psychotherapierelevanten Grundlagenwissens) verlangten, sowie verbesserte Übergangsbestimmungen, blieben chancenlos und wurden zurückgezogen. Die Frage, ob nicht auch ein Bachelor in Psychologie sich „Psychologe“ nennen dürfen soll, wurde an den Zweitrat zur vertieften Abklärung verweisen.
| Medienmitteilung v. 15.6.2010 zum Ständeratsbeschluss betreffend Psychologieberufegesetz (PsyG) 72.31 KB |
18. Februar 2010
Anhörung der Berufsverbände zum PsyG in der Kommission WBK des Ständerates
Am 18.2.2010 erfolgte der Auftakt zur parlamentarischen Beratung des PsyG mit einer Anhörung der Berufsverbände in der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerates. Die Charta wurde nicht direkt angehört, konnte aber ihre Position mittels schriftlicher Unterlagen einbringen. Der ASPV nahm mit dessen Präsidenten Theodor Itten an der Anhörung teil und präsentierte die von ASPV und Charta gemeinsam erarbeiteten Positionen.
30. September 2009
Bundesrat verabschiedet Botschaft zum PsyG
Am 30.9.2009 hat der Bundesrat die Botschaft zum Psychologieberufegesetz (PsyG) verabschiedet und dem Parlament zur Beratung übergeben. Botschaft und Gesetzesentwurf können von der folgenden Website herunter geladen werden:
http://www.bag.admin.ch/themen/berufe/00994/index.html?lang=de
http://www.bag.admin.ch/themen/berufe/00994/index.html?lang=fr
Eine erste Stellungnahme ist im Supplement der Zeitschrift Psychotherapieforum 4/2009 erschienen.
April 2007
Vernehmlassungsbericht des BAG zum PsyG erschienen
Der Bundesrat hat am 18. April 07 vom Ergebnis der Vernehmlassung Kenntnis genommen. Er hat in einem Beschluss das EDI beauftragt, die bestehenden rechtlichen und anderen Fragen zu klären. Er wird sich erst im Jahre 2009 wieder mit dem PsyG befassen können, da andere gesundheitspolitische Themen dringlicher sind und das zuständige BAG mit beschränkter Personalkapazität auskommen muss.
An seiner Sitzung vom 18. April 2007 hat der Bundesrat entschieden:
- Die Vernehmlassungsergebnisse zu veröffentlichen;
- Die Gesetzgebungsarbeiten durch das Eidg. Departement des Innern (EDI) weiterführen zu lassen;
- Dass es notwendig ist, die juristischen Fragen bei den Überschneidungen, unklaren Abgrenzungen und Widersprüchen zu bestehenden Gesetzen zu lösen, insb. hinsichtlich des Fachhochschulgesetzes, des Binnenmarktgesetzes und des Universitätsförderungsgesetzes;
- Dass die konzeptionellen Aspekte einer solchen Reglementierung geklärt werden müssen;
- Dass das EDI beauftragt wird, aufgrund der Klärungen bis Mitte 2009 eine Botschaft und einen Gesetzesentwurf vorzulegen.
- Anfrage zum Thema: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
Der Vernehmlassungsbericht und weitere relevante Dokumente zum PsyG können auf der Website des BAG eingesehen werden.
November 2005
Stellungnahme der Charta zum Vorentwurf des PsyG (Psychologieberufegesetz)
Die Charta stellt in ihrer Vernehmlassungsantwort in Frage, ob die
verfassungsmässigen Grundlagen gegeben sind, in diesem Gesetz auch die
berufliche Tätigkeit in jenen Bereichen der Psychologieberufe zu regeln,
die über die Heiltätigkeit hinaus gehen. Ausgewiesen ist der
Regelungsbedarf hauptsächlich bei der Psychotherapie. Ihr soll ein
besonderer Stellenwert zukommen im PsyG. Gefordert wird eine
Psychotherapiekommission zur Beurteilung von Fragen im vorgesehenen
Akkreditierungsverfahren der Weiterbildungsinstitutionen.
Wert wird weiterhin darauf gelegt, dass der Zugang zur Weiterbildung in
Psychotherapie auch über einen anderen akademischen Zugang als
ausschliesslich ein volles Psychologistudium erfolgen kann.
| Stellungnahme der Charta zum Vorentwurf des PsyG Deutsch 370.98 KB |
Juli 2005
Vernehmlassung zum Vorentwurf des Psychologieberufegesetzes eröffnet
Endlich ist das lange erwartete Psychologieberufegesetz in die
Vernehmlassung gegeben worden. Sie läuft bis zum 31. Oktober 2005.
Zur Vernehmlassung eingeladen sind insbesondere die Berufsverbände, Hochschulen,
in der Schweiz ansässige Weiterbildungsinstitutionen,
Patientenorganisationen und politische Parteien.
Der Entwurf hat nach der Ämterkonsultation zum Teil erhebliche
Änderungen im Vergleich mit der Version erfahren, welche von der
Expertengruppe, der auch die Fachverbände angehörten, zugestimmt hatten.
Interessierte können hier folgende Unterlagen herunterladen:
| Vernehmlassungsentwurf Psychologieberufegesetz Deutsch 56.9 KB |
| Erläuternder Bericht hierzu Deutsch 151.87 KB |
| Version des von der Expertengruppe verabschiedeten Vorentwurfes Deutsch 123 KB |
| Begleitender Bericht zur Expertengruppenversion Deutsch 184 KB |
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