
Psychotherapie Charta
November 2005
Stellungnahme der Charta zum Vorentwurf des PsyG (Psychologieberufegesetz)
Die Charta stellt in ihrer Vernehmlassungsantwort in Frage, ob die
verfassungsmässigen Grundlagen gegeben sind, in diesem Gesetz auch die
berufliche Tätigkeit in jenen Bereichen der Psychologieberufe zu regeln,
die über die Heiltätigkeit hinaus gehen. Ausgewiesen ist der
Regelungsbedarf hauptsächlich bei der Psychotherapie. Ihr soll ein
besonderer Stellenwert zukommen im PsyG. Gefordert wird eine
Psychotherapiekommission zur Beurteilung von Fragen im vorgesehenen
Akkreditierungsverfahren der Weiterbildungsinstitutionen.
Wert wird weiterhin darauf gelegt, dass der Zugang zur Weiterbildung in
Psychotherapie auch über einen anderen akademischen Zugang als
ausschliesslich ein volles Psychologistudium erfolgen kann.
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