Charte suisse pour la psychothérapie

 
 
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Consultations

15. Juni 2010

Beratung des PsyG im Ständerat

In der Beratung des PsyG folgte der Ständerat weitgehend der Vorlage des Bundesrates, fügte aber einen weiteren schützenswerten Psychologieberuf ein: Gesundheitspsychologe/in.

Minderheitsanträge, welche für die Psychotherapie einen offneren Zugang (auch von anderen Sozial- und Humanwissenschaften als der Psychologie her, bei entsprechender Ergänzung des psychotherapierelevanten Grundlagenwissens) verlangten, sowie verbesserte Übergangsbestimmungen, blieben chancenlos und wurden zurückgezogen. Die Frage, ob nicht auch ein Bachelor in Psychologie sich „Psychologe“ nennen dürfen soll, wurde an den Zweitrat zur vertieften Abklärung verweisen.

Medienmitteilung v. 15.6.2010 zum Ständeratsbeschluss betreffend Psychologieberufegesetz (PsyG)    72.31 KB

   

18. Februar 2010

Anhörung der Berufsverbände zum PsyG in der Kommission WBK des Ständerates

Am 18.2.2010 erfolgte der Auftakt zur parlamentarischen Beratung des PsyG mit einer Anhörung der Berufsverbände in der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerates. Die Charta wurde nicht direkt angehört, konnte aber ihre Position mittels schriftlicher Unterlagen einbringen. Der ASPV nahm mit dessen Präsidenten Theodor Itten an der Anhörung teil und präsentierte die von ASPV und Charta gemeinsam erarbeiteten Positionen.

   

30. September 2009

Bundesrat verabschiedet Botschaft zum PsyG

Am 30.9.2009 hat der Bundesrat die Botschaft zum Psychologieberufegesetz (PsyG) verabschiedet und dem Parlament zur Beratung übergeben. Botschaft und Gesetzesentwurf können von der folgenden Website herunter geladen werden:

http://www.bag.admin.ch/themen/berufe/00994/index.html?lang=de

http://www.bag.admin.ch/themen/berufe/00994/index.html?lang=fr

Eine erste Stellungnahme ist im Supplement der Zeitschrift Psychotherapieforum 4/2009 erschienen.

   

Avril 2007

La version française de cette part est en préparation. Ici la version allemande.

Vernehmlassungsbericht des BAG zum PsyG erschienen

Der Bundesrat hat am 18. April 07 vom Ergebnis der Vernehmlassung Kenntnis genommen. Er hat in einem Beschluss das EDI beauftragt, die bestehenden rechtlichen und anderen Fragen zu klären. Er wird sich erst im Jahre 2009 wieder mit dem PsyG befassen können, da andere gesundheitspolitische Themen dringlicher sind und das zuständige BAG mit beschränkter Personalkapazität auskommen muss.

An seiner Sitzung vom 18. April 2007 hat der Bundesrat entschieden:

  • Die Vernehmlassungsergebnisse zu veröffentlichen;
  • Die Gesetzgebungsarbeiten durch das Eidg. Departement des Innern (EDI) weiterführen zu lassen;
  • Dass es notwendig ist, die juristischen Fragen bei den Überschneidungen, unklaren Abgrenzungen und Widersprüchen zu bestehenden Gesetzen zu lösen, insb. hinsichtlich des Fachhochschulgesetzes, des Binnenmarktgesetzes und des Universitätsförderungsgesetzes;
  • Dass die konzeptionellen Aspekte einer solchen Reglementierung geklärt werden müssen;
  • Dass das EDI beauftragt wird, aufgrund der Klärungen bis Mitte 2009 eine Botschaft und einen Gesetzesentwurf vorzulegen.
  • Anfrage zum Thema: Cette adresse email est protégée contre les robots des spammeurs, vous devez activer Javascript pour la voir.

Der Vernehmlassungsbericht und weitere relevante Dokumente zum PsyG können auf der Website des BAG eingesehen werden.

   

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