
Charte suisse pour la psychothérapie
15. Juni 2010
Beratung des PsyG im Ständerat
In der Beratung des PsyG folgte der Ständerat weitgehend der Vorlage des Bundesrates, fügte aber einen weiteren schützenswerten Psychologieberuf ein: Gesundheitspsychologe/in.
Minderheitsanträge, welche für die Psychotherapie einen offneren Zugang (auch von anderen Sozial- und Humanwissenschaften als der Psychologie her, bei entsprechender Ergänzung des psychotherapierelevanten Grundlagenwissens) verlangten, sowie verbesserte Übergangsbestimmungen, blieben chancenlos und wurden zurückgezogen. Die Frage, ob nicht auch ein Bachelor in Psychologie sich „Psychologe“ nennen dürfen soll, wurde an den Zweitrat zur vertieften Abklärung verweisen.
| Medienmitteilung v. 15.6.2010 zum Ständeratsbeschluss betreffend Psychologieberufegesetz (PsyG) 72.31 KB |


