
Psychotherapie Charta
Qualitätsentwicklung
Die Schweizer Charta für Psychotherapie betreibt seit Jahren die Förderung hoher qualitativer Standards in der Weiterbildung zur Psychotherapie, der Berufsethik und der Wissenschaftlichkeit.
Kontinuierliche Konsensbildung
In konsensorientierten Diskussionen werden seit 1989 zwischen den Mitgliedsinstitutionen Übereinstimmungen ausgehandelt, welche Standards eingehalten werden müssen, um von der Charta als Weiterbildungen in Psychotherapie oder als Berufs- und Fachverband anerkannt zu werden.
Qualitätsmanagement
Das Prinzip des Qualitätsmanagements beruht auf selbstorganisierter Professionalität. Fragen der Qualitätsentwicklung werden in regelmässigen Kolloquien besprochen. Die Ergebnisse dieses Prozesses werden in unserer Zeitschrift «Psychotherapie-Wissenschaft» der Öffentlichkeit und insbesondere allen PsychotheraputInnen kommuniziert, die der ASP und den Charta-Institutionen angeschlossenen sind.
Überprüfung
Die Kommission für Qualitätssicherung überprüft in periodischen Abständen die Weiterbildungsinstitutionen und führt mit ihnen einen konstruktiven Dialog zur Einhaltung und Weiterentwicklung der Vorgaben. Die Ergebnisse der Überprüfung werden veröffentlicht.
Qualitätsentwicklung
