Qualitäts- und
Berufsentwicklung
Die Schweizer Charta für Psychotherapie betreibt seit Jahren die
Förderung hoher qualitativer Standards in der Ausbildung zur Psychotherapie,
der Berufs- und Weiterbildungsethik und der Wissenschaftlichkeit.
Kontinuierliche Konsensbildung
In konsensorientierten Diskussionen werden seit 1989 zwischen den Mitgliedsinstitutionen
Übereinstimmungen ausgehandelt, welche Standards eingehalten werden
müssen, um von der Charta als Weiterbildungen in Psychotherapie oder
als Berufs- und Fachverband anerkannt zu werden.
Nach einer ersten Einigung und Überprüfung unterzeichneten am
10. März 1993 in Zürich 27 Weiterbildungsinstitutionen, Fach-
und Berufsverbände die Schweizer Charta für Psychotherapie,
welche 1700 PsychotherapeutInnen repräsentiert hatten.
Das neueste Ergebnis der Konsensbildung ist eine
Umfrage unter allen der Charta angeschlossenen PsychotherapeutInnen.
Qualitätsentwicklung und Überprüfung
Fragen der Qualitätsentwicklung werden in regelmässigen Kolloquien
beprochen.Die Kommission für Qualitätssicherung überprüft
in periodischen Abständen die Ausbildungsinstitutionen und führt
mit ihnen einen konstruktiven Dialaog zur Einhaltung und Weiterentwicklung
der Vorgaben. Die Ergebnisse der Überprüfung
werden veröffentlicht.