Psychotherapie Charta

 
 
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Ausbildung

Die Ausbildung in Psychotherapie erfolgt auf der Grundlage, dass die Psychotherapie ein eigenständiger wissenschaftlicher Beruf mit einer eigenständigen transdisziplinären wissenschaftlichen Basis ist. Aus diesem Grund werden in der Grundausbildung pschotherapierelevante Grundlagenfächer vorausgesetzt.

Die ausführliche Beschreibung befindet sich im

Broschüre der Schweizer Charta für Psychotherapie Deutsch   95.93 KB

 

Fortbildung

Integrale Weiterbildung
&
Klinische Praxis

Grundstudium
(Variante a)

Grundstudium
(Variante b)

Die Grundausbildung Variante a
Die Grundausbildung Variante a ist ein Universitäts- oder Fachhochschulstudium in Psychologie oder ein Studium in Medizin. Die psychotherapierelevanten Grundlagenfächer sind Teil dieser Studiengänge. Fehlende Teile sind auf universitärem Niveau zu ergänzen.

Grundausbildung Variante b
Die Grundausbildung besteht aus einem anderen sozial- oder humanwissenschaftlichen Universitäts- oder Fachhochschulstudium (als Psychologie oder Medizin) und einem zusätzlichen, ergänzenden Universitätslehrgang für Psychotherapeutische Psychologie.

Integrale Weiterbildung
Die integrale Weiterbildung ist die eigentliche Fachausbildung für Psychotherapie. Sie erfolgt berufsbegleitend zur klinischen Praxis und besteht aus Ausbildungselementen einer wissenschaftlich fundierten und klinisch bewährten Psychotherapiemethode, die methodisch aufeinander abgestimmt vermittelt werden. Die Ausbildungsteile bestehen aus Selbsterfahrung (Eigentherapie), Theorie, sowie Behandlungen unter Supervision durch erfahrene Lehrtherapeuten. (siehe Charta-Text Teil B)

Klinische Praxis
Mindestens ein Jahr praktische psychotherapeutische Tätigkeit in einer psychiatrischen, medizinischen, psychothertapeutischen oder psychosozialen Institution im Kontakt mit einem breiten Spektrum von seelischen Erkrankungen.

Fortbildung
Die Fortbildung bezieht sich auf die berufliche Tätigkeit nach dem Abschluss der Integralen Weiterbildung. Sie beinhaltet die kontinuierliche Überprüfung der eigenen therapeutischen Praxis durch Supervision, Intervision, Mitarbeit in Qualitätszirkeln, Permanente Auseinandersetzung mit neuen wissenschaftlichen Kenntnissen in Psychotherapiepraxis und Psychotherapieforschung, Besuch von Vorlesungen, Kongressen, Seminaren, Tagungen, Kursen, die zur beruflichen Fort- und Weiterbildung durchgeführt werden. Die Fortbildung wird durch die Fach- und Berufsverbände überprüft.

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